Das ErbrechtDas angewandte Erbrecht folgt in der Regel dem Erstgeburtsrecht, eine Favorisierung der männlichen Linie, der das gesamte Erbe zufällt.
Eine Ausnahme bildet Dorne, dessen regionale Gebräuche sich vom Rest der Sieben Königslande unterscheiden, da es vor etwa einem Jahrhundert nicht durch Eroberung sondern durch ein friedliches Ehebündnis dem Reich beitrat, womit ihre Gesellschaft beinahe unangetastet blieb. So praktiziert Dorne ebenfalls das Erstgeborenenrecht, allerdings unabhängig von dem Geschlecht, womit der älteste Nachkomme das Erbe antritt.
Die feudale Gesellschaft der Sieben Königslande praktiziert ein Erbrecht basierend auf dem Erstgeburtsrecht, wodurch dem designierten Erbe alle Ländereien und Besitztümer der Eltern zufallen, unter Ausschluss der jüngeren Geschwister. Der Erbe der Linie wird durch das Geburtsrecht bestimmt, wonach der ältere Bruder Vorrang vor einem jüngeren Bruder hat. Viele Erben versuchen jedoch für ihre jüngeren Geschwister zu sorgen, indem sie ihnen Mittel oder geringe Besitztümer zu teilen, um in ihrem Namen zu herrschen. Allerdings ist dieses Vorgehen keinesfalls festgeschrieben und obliegt dem Erben.
Eine weitere wichtige Regelung, die durch das Erstgeburtsrecht vorherrscht, ist die Tatsache, dass die Nachkommen eines Lords in der Erbfolge vor seinen jüngeren Geschwistern stehen. Der jüngere Bruder eines Lords würde nur dann erben, wenn die Linie des älteren Bruders erlischt, ohne einen lebenden, legitimen Nachkommen. Formell bedeutet das, wenn ein Lord stirbt, kann sogar die alleinige Tochter in der Erbfolge vor seinem Bruder stehen.
Faktisch gesehen, wird dieser Anspruch jedoch häufig von Onkeln und Tanten angefochten, die sich meistens als geeigneter für die Herrschaft betrachten als ihre Neffen und Nichten. Dies geschieht nicht immer zu Unrecht, denn ein Haus, das offiziell von einer Frau geführt wird, gilt als schwach und leicht angreifbar durch ihre Nachbarn. Es gibt Fälle, in denen ein Onkel seinen Anspruch über die Nachkommen seines älteren Bruders stellte und dafür breite Unterstützung fand, weil er zum Schutz der Familie handelte. Allerdings gibt es auch andere Begehrlichkeiten, die nur darauf abzielen, die rechtmäßigen Erben zu verdrängen, um die eigene Herrschaft zu etablieren. Solche Situationen führten häufig zu Nachfolgekonflikten.
Es gibt gegenwärtig drei unterschiedliche Variationen des Erstgeburtsrechts in den Sieben Königslanden:Andalisches ErbrechtGemeinhin als "Erstgeburtsrecht" bekannt, ist vorherrschendes Recht in fast allen Teilen der Sieben Königslanden. Gemäß diesem System, erben Nachkommen in der Reihenfolge ihrer Geburt, jedoch stehen Töchter hinter ihren Brüdern.
Dornisches ErbrechtDorne trat erst vor etwa einem Jahrhundert nicht durch Eroberung, sondern durch ein friedliches Ehebündnis den Sieben Königslanden bei. Dadurch war es möglich, die dort einzigartigen Bräuche zu erhalten. Einer der größten Unterschiede ist das gleichberechtigte Erstgeburtsrecht. Gemäß diesem System erbt der älteste Nachkomme, unabhängig von seinem Geschlecht.
Königliches ErbrechtEtwa 170 Jahre vor dem Krieg der Fünf Könige, kam es zu einem verheerenden Bürgerkrieg innerhalb des Hauses Targaryen, als die Nachfolge von Rhaenyra Targaryen durch ihren jüngeren Halbbruder Aegon II. Targaryen angefochten wurde. Im Ergebnis dieses Nachfolgekonflikts, der in dieser Form nie wieder auftreten sollte, modifizierten die Targaryens für die königliche Thronfolge das Erstgeburtsrecht, wonach ein weiblicher Erbe hinter jeden denkbaren männlichen Erben zurück steht.
Als Robert Baratheon das Haus Targaryen in einer Rebellion stürzte und selbst den Eisernen Thron bestieg, tat er dies zum Teil durch seine entfernte Verwandtschaft mit der königlichen Linie. Die neu gegründete Baratheon-Dynastie führte das modifizierte Erstgeburtsrecht der Targaryens fort.