Genre: Fantasy
Spielort: Die Welt von GoT
Altersfreigabe: FSK 18
Spielprinzip: Ortstrennung
Zeitraum: Ende Staffel 7 - 304 A.E.


~ Daenerys sucht Jorah Mormont
~ Daenerys sucht Missandei von Naath
~ Drogon sucht Viserion
~ Brienne sucht Podrick Payn
~ Brienne sucht Cersei Lannister
~ Brienne sucht Bluthund - Sandor Clegane
~ Jaime sucht Tormund Riesentod
~ Rany sucht Die Liebe

Dringend gesucht werden: Podrick Payn, Bran Stark, Jorah Mormont, Missandei, Grauer Wurm, Tormund, Cersei Lannister, Euron Greyjoy, Theon Greyjoy, Asha Greyjoy, Beric Dondarrion, Melisandre, Varys, Davos Seaworth, Samwell Tarly, Gilly (Goldi), uvm.

#1

Game of Thrones - Knigge

in Infos zu Game of Thrones 29.03.2019 22:43
von Three Eyed Raven | 82 Beiträge


Bitte sorgfältig lesen und nach Möglichkeit daran halten

Adel

Allgemein

§ 1 Der Adel besteht aus dem Königshaus, dem Hochadel (Lehnsherrn und Wächtern des Nordens / Ostens / Westens / Südens), sowie dem Landadel (Vasallen)
§ 1.1 Jedes Mitglied des Adels wird innerhalb einer direkten Anrede mit Ihr / Euch angesprochen. Alles andere gilt als Beleidigung und Missachtung des Ranges. Das Possessivpronomen ist Eure.
§ 1.111 Abweichungen davon kommen höchstens innerhalb geschlossener Räume und der Familie vor

§ 2 Titel können nur durch Erbschaft oder Ernennung des Königs weitergegeben werden.

König / in

§ 2.1 Königstitel: König kann nur der erstgeborene, leibliche & eheliche Sohn eines verstorbenen Königs werden.
§ 2.2 Ausnahmen:
§ 2.2.1 Der König wird gestürzt und ein anderes Haus ernennt einen König.
§ 2.2.2 Eine Region spaltet sich von der Krone ab und ernennt einen eigenen König.
§ 2.3 Gibt es keinen männlichen Erben geht der Titel des Königs an den nächsten legitimen, männlichen Verwandten des Königs. (I. d. R. den Bruder des verstorbenen Königs.)
§ 2.4 Der Titel der Königin kann nur durch eine Hochzeit vergeben werden.
§ 2.5 Die Kinder des Königs und der Königin werden Prinz / Prinzessin genannt. Dieser Titel gilt auf Lebenszeit und kann nur durch die Ernennung zum König ausgetauscht werden.
§ 2.6 Die korrekte Anrede eines Königs / einer Königin lautet Euer Gnaden / Eure Hoheit / Eure Majestät.

Hoch- und Landadel

§ 3 Wächter des XX: Wächterhäuser werden innerhalb der männlichen Linie eines Hauses vererbt.
§ 3.1 Gibt es keine legitimen Erben oder das Haus stirbt aus, wird der Wächtertitel vom König einem neuen zugeteilt.
§ 3.2 In der Regel sind die Wächterhäuser Lehnsherren. Gibt es in dem Königsland kein Wächterhaus (Flusslande, Dorne, seid König Robert I. Baratheon Tal von Arryn) so ist das Haus mit dem größten Einfluss das Haus der Lehnsherren.
§ 3.3 Kleinere Häuser sind i.d.R. Vasallen (bed. Untergebene) der Lehnsherren und unterstehen ihrem Befehl und Schutz.
§ 3.4 Die korrekte Anrede für Männer ist Mylord (innerhalb der Familie: hoher Vater) und für Frauen Mylady (innerhalb der Familie: hohe Mutter).
§ 3.4.1 Das ungebildete Volk kürzt die Anreden oft als M'lord und M'lady ab.

Ritter

§ 4 Ritter erhalten den Titel Ser.
§ 4.1 Anders als bei sämtlichen anderen Titel kann ein Ritter einen anderen Mann ebenfalls zum Ser durch den Ritterschlag ernennen. Die so ernannten Ritter haben ein weniger hohes Ansehen und es sind i.d.R. Ritter ohne Familie und eigenes Land.
§ 4.2 Ritter ohne Familie und Land nennt man auch Heckenritter. Sie weisen oftmals Ähnlichkeit zu Söldnern auf, halten sich anders als tatsächliche Söldner diesen jedoch an den Ritterschwur.
§ 4.3 Oft werden Zweitgeborene eines Hauses zum Ritter geschlagen, da sie kein Anrecht auf ein Erbe haben.
§ 4.4 Eine Ausnahme des Rittertums bildet die Königsgarde. Sie ist eine Eliteeinheit, bestehend aus den sieben besten Rittern der Sieben Königslanden. Alle Sieben schwören (ebenso wie Mitglieder der Nachtwache) allen Rechten auf ein Erbe, eine Frau und Kinder ab. Die Pflicht eines Königsgardisten endet in der Regel erst mit seinem Tod.

Ausnahme

§ 5 Ausnahmen: Dorne
§ 5.1 In Dorne wird der / die Lehnsherr/in und Wächter/in des Südens Fürst / Fürstin genannt.
§ 5.2 Alle anderen Mitglieder des Hauses tragen den Titel Prinz / Prinzessin.
§ 5.3 Die Mitglieder anderer Häuser in Dorne erhalten, ebenso wie im Rest der Königslande die Titel Lord und Lady.
§ 5.4 Titel und Länderein können auch an die weiblichen Erstgeborenen vererbt werden.


§ 6 Bastarde:
§ 6.1 Bastarde mit adeliger Abstammung (von Seiten nur eines Elternteils) haben nur selten einen Bastardnachnamen. Hierzu muss sich der adelige Vater / die adelige Mutter zu dem Bastard bekennen.
§ 6.2 Bastarde mit adeliger Abstammung beider Elternteile haben i.d.R. einen Bastardnamen.
§ 6.3 Der Nachname eines Bastards wird nach seinem/ihrem Geburtsort, unabhängig von der Herkunft der Eltern vergeben. Sie lauten wie folgt:

Norden: Snow
Eiseninseln: Pyke
Flusslande: Rivers
Grünes Tal: Stone
Kronlande: Waters
Westlande: Hill
Weite: Flowers
Sturmlande: Storm
Dorne: Sand


§ 6.4 In den seltensten Fällen gibt es die Chance, dass ein Bastard den Nachnamen seines Vaters / seiner Mutter annehmen darf.
§ 6.4.1 Nach einer Heldentat oder aus größter Not heraus (Mangel an einem Erben) kann ein Bastard legitimiert werden.
§ 6.4.2 Dies muss i.d.R. durch den König erlaubt passieren.
§ 6.4.3 Der Bastard kann auch ein neues Haus gründen.
Beispiele: Haus Baratheon & Haus Blackfire -> Gründerväter sind Targaryenbastarde
§ 6.4.4 Legitimierungen haben in der Vergangenheit immer Leid nach sich gezogen und sind deshalb sehr selten geworden.

Sonstiges

§ 7.1 Kinder des Adels bekommen je nach Möglichkeiten des Hauses (unterschiedlich guten) Zugang zu Bildung. Sie lernen Lesen und Schreiben.
§ 7.1.1 Jungen lernen zudem Politik, westerosische Geschichte, Jagen und Kämpfen. Mädchen ist diesgrößtenteils untersagt. Wenn sie es dennoch tun, muss es heimlich geschehen. Offiziell benötigt kein Mann braucht eine Frau die Kämpfen kann. (Und wir benötigen im Forum keine 10 Aryas & Briennes!!)
§ 7.1.2 Mädchen lernen Sticken, Singen, Ranzen und den Umgang mit Kindern.
§ 7.2 Ländereien und Hab und Gut werden an den männlichen Erstgeborenen vererbt (Ausnahme: Dorne)
§ 7.2.1 Gibt es keinen männlichen Erben, so tritt der nächst ältere Bruder des Verstorbener an die Stelle des Erben.
§ 7.2.2 Gibt es keinen männlichen Erben, so kann eine verheiratete Frau ebenfalls erben, jedoch geht ihr Erbe an das Haus des Ehemannes über.
§ 7.3 Ein Adeliger kann sich in Altsass (in der Zitadelle) zum Maester ausbilden lassen
§ 7.4 Jedem Haus ist ein Maester Untertan.
§ 7.5 Jungen aus Adelshäusern werden oftmals als Knappen oder Mündel an übergeordnete Häuser gesendet, um dort eine bessere Ausbildung zu erhalten.



Einfaches Volk

Allgemeines

§ 1 Das einfache Volk hat i.d.R. schlechte oder keine Bildung. Sie können weder lesen noch schreiben.
§ 2 Die Menschen ergreifen handwerkliche und dienstleistende Tätigkeiten. Seltenst haben sie Kontakt zum Adel.

§ 3 Das einfache Volk trägt weder Titel noch Nachnamen.
§ 4 Sie sind immer dem Adel unterstellt und haben so gut wie keine Rechte.
§ 5 Es herrscht eine hohe und frühe Sterblichkeit unter den Menschen.

§ 6 Heilung von Wunden und Krankheiten gibt es aufgrund von fehlender medizinischer Behandlung kaum
§ 6.1 Krankheiten und Wunden werden von Wunderheilern, Hexen oder Kräuterkundlern behandelt.
§ 6.2 Oft wird auch nur um Heilung bei den Göttern gebeten.
§ 6.2.1 Das Volk ist i.d.R. sehr gläubig.

§ 7 Das Volk wird oft als einfaches Fußvolk im Krieg benutzt, welches als erstes aufgrund von mangelnder Kenntnis und unzureichender eigener Waffenerfahrung stirbt.

§ 8 Krüppel und Behinderte haben keine hohe Lebenserwartung.


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